Ein Pflegegrad ist häufig der entscheidende Schritt, damit pflegebedürftige Menschen Unterstützung und finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Entscheidend ist jedoch, den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag vollständig zu beschreiben und sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten.
In dieser Anleitung erfahren Sie, wo und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen hilfreich sind, wie der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit bewertet, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zum tatsächlichen Pflegebedarf passt. Ein eigener Abschnitt erklärt zudem, welche Unterstützung es in München gibt.
| Kurzantwort Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse der versicherten Person. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein zunächst formloser Antrag per Telefon, Brief, Online-Portal oder persönlich genügt. Wichtig ist das Antragsdatum, weil Leistungen grundsätzlich ab Antragstellung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. |
Aktualitätshinweis 2026 zu Pflegegrad beantragen: Dieser Beitrag bildet die am 21. Juli 2026 geltende Rechtslage ab. Der im Juni 2026 veröffentlichte Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes ist zu diesem Zeitpunkt noch kein geltendes Gesetz und wurde deshalb nicht als bestehende Rechtslage eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis
-
- Was ist ein Pflegegrad?
-
- Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
-
- Pflegegrad beantragen in sieben Schritte
-
- Muster für einen formlosen Antrag
-
- Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
-
- Die sechs Module und ihre Gewichtung
-
- Punktgrenzen der fünf Pflegegrade
-
- Pflegegrad beantragen: Checkliste zur Vorbereitung
-
- Häufige Fehler bei Antrag und Begutachtung
-
- Fristen und Eilverfahren
-
- Leistungen der Pflegeversicherung 2026
-
- Pflegegrad beantragen in München
-
- Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
-
- Höherstufung, Kinder und Pflegebedarf nach dem Krankenhaus
-
- Häufige Fragen
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beeinträchtigt sind. Maßgeblich ist nicht allein eine Diagnose. Entscheidend ist, ob die betroffene Person ihren Alltag ohne Hilfe bewältigen kann und in welchen Lebensbereichen regelmäßig Unterstützung durch andere benötigt.
Pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung können Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sein. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und die gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Auch jüngere Menschen und Kinder können deshalb einen Pflegegrad erhalten.
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 mit geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
| Wichtig zu verstehen Der Pflegegrad bewertet nicht, wie schwer eine Erkrankung auf dem Papier klingt. Bewertet wird die praktische Auswirkung auf die Selbstständigkeit. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können daher unterschiedliche Pflegegrade erhalten. |
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Ein Antrag ist sinnvoll, sobald eine Person über längere Zeit regelmäßig auf Unterstützung angewiesen ist. Das kann beispielsweise nach einer dauerhaften Verschlechterung einer chronischen Erkrankung, bei Demenz, nach einem Schlaganfall, bei Mobilitätseinschränkungen oder bei psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen der Fall sein.
Typische Hinweise auf einen möglichen Pflegebedarf sind:
-
- Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umsetzen oder Treppensteigen ist erforderlich.
-
- Waschen, Duschen, Anziehen, Essen oder Toilettengänge gelingen nicht mehr vollständig allein.
-
- Medikamente, Messungen, Arzttermine oder Therapien müssen regelmäßig organisiert oder überwacht werden.
-
- Orientierung, Erinnerungsvermögen oder Kommunikation sind beeinträchtigt.
-
- Nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressivität oder andere psychische Belastungen erfordern Unterstützung.
-
- Der Tagesablauf kann nicht mehr selbstständig geplant oder umgesetzt werden.
-
- Angehörige müssen regelmäßig anleiten, beaufsichtigen, motivieren oder Gefahren abwenden.
Sie müssen nicht warten, bis eine vollständige Abhängigkeit besteht. Auch geringe, aber dauerhafte Beeinträchtigungen können für Pflegegrad 1 ausreichen. Da die Leistungen grundsätzlich ab Antragstellung gewährt werden, sollte der Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden.
Pflegegrad beantragen in sieben Schritte
1. Pflegekasse kontaktieren
Gesetzlich Versicherte wenden sich an die Pflegekasse, die bei ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort in der Regel durch Medicproof.
Für den ersten Schritt genügt eine klare Erklärung wie: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“ Der Antrag kann je nach Kasse telefonisch, schriftlich, online oder persönlich gestellt werden.
| Praxis-Tipp Stellen Sie den Antrag nach Möglichkeit schriftlich oder dokumentieren Sie bei einem Telefonanruf Datum, Uhrzeit und Namen der Kontaktperson. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung. |
2. Vollmacht klären
Angehörige, Nachbarn oder andere Vertrauenspersonen können den Antrag für die versicherte Person stellen, wenn sie bevollmächtigt sind. Liegt eine rechtliche Betreuung vor, sollte der entsprechende Aufgabenkreis geprüft werden. Bewahren Sie Vollmacht oder Betreuungsnachweis griffbereit auf.
3. Antragsformular ausfüllen
Nach dem formlosen Antrag versendet die Pflegekasse häufig ein Formular. Darin werden unter anderem Kontaktdaten, Angaben zur Versorgungssituation und gegebenenfalls gewünschte Leistungen abgefragt. Füllen Sie das Formular vollständig aus, ohne den ursprünglichen Antragstermin zu verlieren. Das Datum des formlosen Erstantrags bleibt für den Leistungsbeginn besonders wichtig.
4. Pflegeberatung nutzen
Nach einem Antrag besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekasse soll unmittelbar einen konkreten Beratungstermin anbieten, der grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden kann. Die Beratung kann helfen, Leistungsarten, Entlastungsmöglichkeiten, Hilfsmittel und die weitere Versorgung zu verstehen.
5. Begutachtungstermin vorbereiten
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterin beziehungsweise einen Gutachter. Privat Versicherte werden regelmäßig durch Medicproof begutachtet. Bereiten Sie Unterlagen und konkrete Alltagssituationen vor. Eine ausführliche Checkliste finden Sie weiter unten.
6. Begutachtung durchführen
Die Begutachtung findet häufig als Hausbesuch statt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind auch strukturierte Telefoninterviews möglich. Die Gutachterin oder der Gutachter ermittelt, wie selbstständig die betroffene Person in sechs zentralen Lebensbereichen ist. Angehörige oder andere Pflegepersonen sollten nach Möglichkeit teilnehmen.
7. Bescheid und Gutachten prüfen
Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad und sendet einen schriftlichen Bescheid. Das Gutachten wird grundsätzlich ebenfalls übersandt, sofern die versicherte Person der Übersendung nicht widerspricht. Prüfen Sie nicht nur den Pflegegrad, sondern auch die Bewertung der einzelnen Module und die dokumentierten Hilfebedarfe.
Muster: formloser Antrag auf Pflegegrad
| Kopierfertiges Muster Das folgende Schreiben kann per Brief, Fax oder – sofern von der Pflegekasse akzeptiert – über das Online-Postfach versendet werden. Ergänzen Sie die persönlichen Daten und bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf. |
|
Vorname Nachname der versicherten Person Anschrift Versichertennummer An die Pflegekasse bei [Name der Krankenkasse] Anschrift / Online-Postfach Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und Feststellung eines Pflegegrades Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mich / für die oben genannte versicherte Person Leistungen der Pflegeversicherung sowie die Feststellung eines Pflegegrades. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Antrags schriftlich und senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu. Bitte übersenden Sie mir nach Abschluss des Verfahrens auch das vollständige Gutachten. Für die Terminvereinbarung zur Begutachtung erreichen Sie mich unter [Telefonnummer / E-Mail]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name; bei Vertretung zusätzlich Hinweis auf Vollmacht] |
Was passiert nach der Antragstellung?
Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse die formalen Voraussetzungen und beauftragt die Begutachtung. Für Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ist grundsätzlich auch eine Vorversicherungszeit zu beachten: In den zehn Jahren vor Antragstellung müssen regelmäßig mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der Pflegeversicherung vorliegen. Bei Kindern wird die Vorversicherungszeit unter bestimmten Voraussetzungen über die Eltern erfüllt.
Die Begutachtungsstelle vereinbart anschließend einen Termin. Teilen Sie relevante Besonderheiten frühzeitig mit, zum Beispiel Hör- oder Sprachbarrieren, eine gesetzliche Betreuung, einen notwendigen Dolmetschbedarf oder die Bitte, eine bestimmte Pflegeperson in die Terminabstimmung einzubeziehen.
Der Medizinische Dienst spricht im Gutachten eine Empfehlung aus. Die rechtliche Entscheidung trifft die Pflegekasse. Sie teilt schriftlich mit, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, welcher Pflegegrad festgestellt wurde und welche Leistungen bewilligt werden.
Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
Bei der Pflegebegutachtung geht es um die Frage: Was kann die betroffene Person noch selbstständig, und wobei benötigt sie personelle Hilfe? Hilfsmittel können die Selbstständigkeit verbessern. Wenn eine Tätigkeit mit einem Hilfsmittel allein möglich ist, kann sie deshalb als selbstständig bewertet werden. Benötigt die Person dagegen Anleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme oder vollständige Übernahme durch einen anderen Menschen, ist dies für die Bewertung relevant.
Die Gutachterin oder der Gutachter führt ein strukturiertes Gespräch, beobachtet einzelne Fähigkeiten und wertet vorhandene Unterlagen aus. Dabei sollten Sie den normalen Alltag beschreiben – nicht nur einen besonders guten Tag. Gleichzeitig sollten Sie nichts übertreiben. Präzise Beispiele sind überzeugender als allgemeine Aussagen.
Beispiel: Statt „Das Duschen geht schlecht“ ist die Aussage „Sie benötigt beim Ein- und Aussteigen, beim Waschen des Rückens und der Beine sowie beim Abtrocknen vollständige Unterstützung; ohne Aufsicht besteht Sturzgefahr“ wesentlich aussagekräftiger.
Neben dem Pflegegrad kann das Gutachten Empfehlungen enthalten, etwa zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Prävention oder Rehabilitation. Diese Empfehlungen sollten ebenfalls geprüft und bei Bedarf mit der Pflegekasse, der Hausarztpraxis oder anderen Leistungsträgern besprochen werden.
Die sechs Module der Pflegebegutachtung
Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen. Die Ergebnisse werden unterschiedlich gewichtet. Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere gewichtete Wert in die Gesamtbewertung ein.
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung | Beispiele |
| 1 | Mobilität | 10 % | Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % zusammen mit Modul 3 | Orientierung, Verstehen, Entscheiden, Erkennen von Risiken, Mitteilen von Bedürfnissen |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % zusammen mit Modul 2 | Nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr, Antriebslosigkeit, belastendes Verhalten |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettennutzung, Umgang mit Inkontinenz |
| 5 | Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen | 20 % | Medikamente, Injektionen, Messungen, Verbände, Arztbesuche, Therapien, krankheitsbezogene Regeln |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | Tagesstruktur, Ruhen und Schlafen, Beschäftigung, Zukunftsplanung, soziale Kontakte |
| Module 7 und 8 Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden für die Versorgungsplanung erfasst, fließen aber nicht direkt in die Berechnung des Pflegegrades ein. |
Modul 1: Mobilität
Hier wird bewertet, ob die Person ihre Körperposition verändern und sich innerhalb des Wohnbereichs fortbewegen kann. Schmerzen, Unsicherheit und Sturzgefahr sind relevant, wenn deshalb personelle Unterstützung erforderlich ist. Nicht entscheidend ist, ob in der konkreten Wohnung tatsächlich eine Treppe vorhanden ist: Die Fähigkeit zum Treppensteigen wird als solche beurteilt.
Module 2 und 3: Kognition, Kommunikation und Verhalten
Diese Bereiche sind besonders bei Demenz, psychischen Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen wichtig. Es wird beispielsweise betrachtet, ob die Person zeitlich und örtlich orientiert ist, Risiken erkennt, Aufforderungen versteht oder aufgrund von Ängsten, nächtlicher Unruhe und Abwehrverhalten regelmäßig Unterstützung benötigt. Für die Gesamtberechnung wird nur der höhere gewichtete Wert aus Modul 2 oder 3 berücksichtigt.
Modul 4: Selbstversorgung
Mit 40 Prozent hat die Selbstversorgung das größte Gewicht. Relevant sind Hilfen bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettengängen und dem Umgang mit Inkontinenz. Beschreiben Sie genau, welche Teilschritte selbstständig gelingen und welche übernommen werden müssen.
Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
Hier werden regelmäßig notwendige Maßnahmen betrachtet, die die Person nicht selbstständig bewältigen kann. Dazu können Medikamentengabe, Insulininjektionen, Blutzuckermessungen, Wundversorgung, Kompressionsversorgung, Katheterpflege, Arzttermine oder der Umgang mit besonderen Therapieanforderungen gehören. Häufigkeit und tatsächlicher Unterstützungsbedarf sind entscheidend.
Benötigen Sie in München Unterstützung bei ärztlich verordneter medizinischer Versorgung zu Hause, finden Sie weitere Informationen auf der Seite zur Behandlungspflege in München.
Modul 6: Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Bewertet wird, ob die Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten, sich beschäftigen, schlafen und ruhen sowie Kontakte pflegen kann. Auch häufige Motivation, Erinnerung und Anleitung können einen relevanten Hilfebedarf darstellen.
Wie viele Punkte führen zu welchem Pflegegrad?
Aus den gewichteten Modulwerten entsteht ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Die gesetzlichen Punktgrenzen lauten:
| Gesamtpunkte | Einstufung | Bedeutung |
| Unter 12,5 | Kein Pflegegrad nach SGB XI | Die gesetzliche Mindestschwelle wird nicht erreicht. |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigungen |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigungen |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Besondere Bedarfskonstellationen können in eng begrenzten Fällen zu Pflegegrad 5 führen, obwohl 90 Punkte nicht erreicht werden. Für eine eigene realistische Einschätzung ist ein Online-Pflegegradrechner nur eine Orientierung. Er ersetzt keine Begutachtung und kann Details des Einzelfalls nicht zuverlässig erfassen.
Checkliste: So bereiten Sie die Begutachtung vor
Eine gute Vorbereitung bedeutet nicht, Antworten einzustudieren. Ziel ist, den Alltag vollständig und nachvollziehbar darzustellen. Sammeln Sie Informationen möglichst über mehrere Tage.
Unterlagen bereitlegen
-
- Aktueller Medikamentenplan
-
- Arztberichte, Diagnosen und relevante Befunde
-
- Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte
-
- Therapiepläne und Verordnungen
-
- Berichte eines Pflegedienstes, einer Tagespflege oder anderer Dienste
-
- Liste vorhandener Hilfsmittel, zum Beispiel Rollator, Pflegebett oder Duschstuhl
-
- Dokumentation von Stürzen, nächtlicher Unruhe oder besonderen Belastungen
-
- Vollmacht oder Betreuungsnachweis
-
- Eigene Notizen oder Pflegetagebuch mit konkreten Alltagssituationen
Hilfebedarf eine Woche dokumentieren
Ein kurzes Pflegetagebuch hilft, wiederkehrende Unterstützung sichtbar zu machen. Notieren Sie nicht nur körperliche Hilfe. Auch Erinnern, Anleiten, Beaufsichtigen, Beruhigen, Motivieren und die Organisation von Therapien können relevant sein.
| Zeitraum | Typische Situationen | Dokumentieren |
| Morgens | Aufstehen, Toilettengang, Waschen, Ankleiden, Medikamente | Welche Schritte gelingen nicht? Wie lange und welche Hilfe ist nötig? |
| Tagsüber | Essen, Trinken, Mobilität, Termine, Orientierung | Muss erinnert, begleitet, überwacht oder vollständig übernommen werden? |
| Abends | Auskleiden, Körperpflege, Medikamente, Zubettgehen | Bestehen Schmerzen, Sturzrisiken oder Abwehr? |
| Nachts | Toilettengänge, Unruhe, Umlagern, Orientierung | Wie oft ist eine andere Person erforderlich? |
Eine vertraute Person einbeziehen
Bitten Sie eine Person, die den Alltag gut kennt, beim Termin anwesend zu sein. Betroffene unterschätzen aus Scham, Gewohnheit oder eingeschränkter Krankheitseinsicht häufig ihren Hilfebedarf. Die Begleitperson kann fehlende Informationen ergänzen – respektvoll und möglichst ohne die betroffene Person zu entmündigen.
Wohnsituation nicht künstlich verändern
Hilfsmittel und übliche Unterstützung sollten genutzt werden. Es ist nicht sinnvoll, Hilfen am Begutachtungstag wegzulassen, um eine Einschränkung „zu beweisen“. Ebenso sollten Angehörige Aufgaben nicht automatisch übernehmen, ohne zu erklären, warum die betroffene Person sie nicht selbstständig erledigen kann.
Die häufigsten Fehler bei Antrag und Begutachtung
Zu lange warten: Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt. Ein später Antrag kann deshalb zu einem finanziellen Nachteil führen.
Nur Diagnosen nennen: Eine Diagnose allein zeigt nicht, welche Alltagshilfe erforderlich ist. Beschreiben Sie konkrete Auswirkungen.
Nur den besten Tag schildern: Maßgeblich ist der typische Alltag einschließlich wiederkehrender schlechter Tage.
Anleitung und Aufsicht vergessen: Nicht nur körperliche Übernahme zählt. Auch personelle Anleitung, Beaufsichtigung und Motivation können relevant sein.
Hilfebedarf aus Scham herunterspielen: Viele Menschen möchten selbstständig wirken. Eine ehrliche Darstellung ist jedoch Voraussetzung für eine passende Einstufung.
Angehörige sprechen für alles: Die betroffene Person sollte soweit möglich selbst einbezogen werden. Angehörige ergänzen fehlende oder unzutreffende Angaben.
Unterlagen ungeordnet vorlegen: Eine kurze, relevante Auswahl ist hilfreicher als ein unsortierter Stapel ohne Bezug zum Pflegebedarf.
Bescheid nicht prüfen: Auch bei bewilligtem Pflegegrad können einzelne Modulbewertungen unvollständig sein und spätere Leistungen beeinflussen.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. Für bestimmte dringliche Situationen gelten verkürzte Fristen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls.
| Situation | Frist / Besonderheit |
| Regelfall | Entscheidung grundsätzlich spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen |
| Krankenhaus oder stationäre Reha | Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder bestimmte Pflege-/Familienpflegezeit-Konstellationen vorliegen |
| Hospiz oder ambulante Palliativversorgung | Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen |
| Häusliche Umgebung und angekündigte/vereinbarte Pflege- oder Familienpflegezeit | Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen |
| Kurzzeitpflege direkt nach Krankenhaus/Reha | Abschließende Begutachtung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Beginn der Kurzzeitpflege |
Wird die maßgebliche Frist schuldhaft überschritten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung entstehen. Es bestehen Ausnahmen, etwa wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Bei einer Verzögerung sollten Sie die Pflegekasse schriftlich um Auskunft zum Bearbeitungsstand und zur Frist bitten.
| Bei akutem Versorgungsbedarf Warten Sie im Krankenhaus nicht bis zum Entlassungstag. Wenden Sie sich frühzeitig an den Sozialdienst oder das Entlassmanagement und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, wenn die häusliche Versorgung ohne schnelle Einstufung nicht gesichert ist. |
Der Bescheid: Was Sie nach der Entscheidung prüfen sollten
Prüfen Sie zunächst, ab welchem Datum der Pflegegrad gilt und ob die bewilligten Leistungen zur Versorgungssituation passen. Lesen Sie anschließend das Gutachten. Achten Sie besonders auf:
-
- Sind alle Diagnosen und relevanten Einschränkungen erfasst?
-
- Wurde der Hilfebedarf in allen sechs Modulen korrekt beschrieben?
-
- Sind Häufigkeiten, insbesondere bei nächtlicher Hilfe und Therapieanforderungen, richtig angegeben?
-
- Wurden kognitive und psychische Einschränkungen ausreichend berücksichtigt?
-
- Sind Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Rehabilitation oder Wohnraumanpassung enthalten?
-
- Entspricht die Punkteberechnung den dokumentierten Feststellungen?
Ist ein Pflegegrad bewilligt, sollte anschließend geklärt werden, welche Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege, Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung am besten zur Situation passt. Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung; je nach Leistungsumfang können Eigenanteile entstehen.
Ausgewählte Leistungen der Pflegeversicherung 2026
Die folgende Übersicht zeigt zentrale Höchstbeträge. Sie ersetzt keine individuelle Leistungsberatung und bildet nicht sämtliche Ansprüche ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistungen / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Gemeinsamer Jahresbetrag* |
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € | bis 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € | bis 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € | bis 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € | bis 3.539 € |
* Gemeinsamer Jahresbetrag: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 insgesamt ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die konkrete Erstattung hängt von der Leistungsart, der Ersatzpflegeperson und den nachgewiesenen Kosten ab.
Ambulante Pflegesachleistungen können für zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste eingesetzt werden. Kardia unterstützt in München unter anderem bei der Grundpflege, der Behandlungspflege, der Hauswirtschaft und der Entlastung pflegender Angehöriger. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungen von Kardia.
Anlaufstellen und praktische Hilfe in München
Der Antrag auf Pflegegrad wird auch in München nicht bei der Stadt, sondern bei der Pflegekasse der versicherten Person gestellt. Die Stadt München und weitere Beratungsstellen können jedoch bei der Orientierung helfen. Dazu gehören Angebote für ältere Menschen und Angehörige, die Münchner Pflegebörse sowie Beratungsangebote rund um Versorgung, Entlastung und geeignete Dienste.
Bei einem erstmaligen Pflegebedarf während eines Krankenhausaufenthalts sollten Sie den Sozialdienst oder das Entlassmanagement ansprechen. Dort kann geprüft werden, ob ein beschleunigtes Verfahren erforderlich ist, damit die Anschlussversorgung zu Hause oder in einer anderen Einrichtung gesichert wird.
Wie Kardia in München unterstützen kann
Kardia München berät pflegebedürftige Menschen und Angehörige zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten, Pflegeleistungen und der Organisation der häuslichen Pflege. Nach der Feststellung eines Pflegegrades kann gemeinsam geklärt werden, welche Leistungen sinnvoll über die Pflegekasse abgerechnet und welche ergänzenden Hilfen benötigt werden.
-
- Persönliches Erstgespräch zur häuslichen Versorgung
-
- Unterstützung bei der Einordnung von Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung
-
- Grundpflege, Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung
-
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V
-
- Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
-
- Abstimmung mit Angehörigen, Arztpraxen und weiteren Versorgern
| Sie benötigen Unterstützung bei der Pflege zu Hause? Kardia ist in München und zahlreichen Stadtteilen für pflegebedürftige Menschen und Angehörige da. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihren Bedarf und die nächsten Schritte. Kostenloses Erstgespräch anfragen Telefon: 089 – 36 12 903 | E-Mail: muenchen@kardia.de |
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig: Was können Sie tun?
Wenn kein Pflegegrad oder aus Ihrer Sicht ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt wurde, können Sie den Bescheid prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid.
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein kurzer Widerspruch. Die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht vorliegt, und vergleichen Sie die Feststellungen mit dem tatsächlichen Alltag.
Muster für einen fristwahrenden Widerspruch
|
Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Versicherungsnummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid vom [Datum], mir zugegangen am [Datum], lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Nach meiner Einschätzung bildet die Entscheidung den tatsächlichen Umfang der Beeinträchtigungen und des Hilfebedarfs nicht vollständig ab. Bitte übersenden Sie mir, soweit noch nicht erfolgt, das vollständige Gutachten einschließlich der Modul- und Punktebewertung. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach Prüfung der Unterlagen nach. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift / Name] |
Eine gute Begründung setzt an konkreten Punkten des Gutachtens an. Schreiben Sie nicht nur, dass der Pflegegrad „zu niedrig“ sei. Erläutern Sie beispielsweise, welche Hilfe bei der Selbstversorgung fehlt, wie häufig nächtliche Unterstützung nötig ist oder warum die Person Medikamente und Therapien nicht selbstständig bewältigen kann. Fügen Sie passende Unterlagen bei.
| Rechtlicher Hinweis Dieser Abschnitt bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen, abgelaufenen Fristen oder einer Klage sollten Sie eine Pflegeberatungsstelle, einen Sozialverband oder eine im Sozialrecht qualifizierte Rechtsberatung einbeziehen. |
Pflegegrad erhöhen: Wann ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll?
Verschlechtert sich die Selbstständigkeit dauerhaft, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Das Verfahren ähnelt einem Erstantrag und führt regelmäßig zu einer erneuten Begutachtung. Dokumentieren Sie, was sich seit der letzten Entscheidung verändert hat.
Ein Höherstufungsantrag kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise mehr Hilfe bei Körperpflege und Mobilität erforderlich ist, Demenzsymptome zugenommen haben, häufigere Therapie- oder Medikamentenmaßnahmen notwendig geworden sind oder die nächtliche Versorgung deutlich aufwendiger ist.
Beachten Sie: Bei einer erneuten Prüfung wird die aktuelle Gesamtsituation bewertet. Eine Höherstufung ist nicht automatisch garantiert. Deshalb sollte der Antrag auf einer nachvollziehbaren und dauerhaften Veränderung beruhen.
Pflegegrad bei Kindern beantragen
Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten. Bewertet wird, wie stark ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern beeinträchtigt sind. Da kleine Kinder ohnehin in vielen Bereichen Hilfe benötigen, gelten besondere Bewertungsregeln. Bei Kindern bis zu 18 Monaten bestehen zusätzliche Besonderheiten.
Eltern sollten insbesondere den zusätzlichen Pflege- und Betreuungsbedarf dokumentieren, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Hilfreich sind Berichte aus Kinderarztpraxis, Sozialpädiatrischem Zentrum, Therapie, Frühförderung oder Kindergarten sowie eine genaue Darstellung des täglichen Mehraufwands.
Pflegegrad nach Krankenhaus oder Reha beantragen
Wenn nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt absehbar ist, dass dauerhaft Hilfe benötigt wird, sollte der Antrag möglichst noch während des Aufenthalts gestellt werden. Das Entlassmanagement kann die Versorgung koordinieren und auf die Dringlichkeit hinweisen.
Nicht jeder vorübergehende Unterstützungsbedarf führt zu einem Pflegegrad. Ist die Einschränkung voraussichtlich kürzer als sechs Monate, können je nach Situation andere Leistungen in Betracht kommen, etwa häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach dem Recht der Krankenversicherung. Besprechen Sie dies mit der behandelnden Praxis, dem Sozialdienst und der Krankenkasse.
Drei typische Beispiele aus dem Alltag
Beispiel 1: Körperlich eingeschränkt, geistig klar
Eine ältere Person ist nach mehreren Stürzen dauerhaft unsicher. Sie benötigt Hilfe beim Duschen, beim Ankleiden der unteren Körperhälfte, beim Treppensteigen und bei der Kompressionsversorgung. Medikamente kann sie selbst einnehmen. Für die Begutachtung sind vor allem Mobilität, Selbstversorgung und krankheitsbedingte Anforderungen relevant.
Beispiel 2: Demenz mit hohem Anleitungsbedarf
Eine Person kann sich körperlich noch bewegen, vergisst jedoch Mahlzeiten, verwechselt Medikamente, verlässt nachts die Wohnung und benötigt häufige Orientierung und Beruhigung. Der Pflegebedarf darf nicht unterschätzt werden, nur weil Waschen oder Gehen teilweise noch möglich sind. Kognitive Fähigkeiten, Verhalten und Alltagsgestaltung sind hier zentral.
Beispiel 3: Versorgung nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall bestehen Einschränkungen beim Umsetzen, Ankleiden, Essen und Sprechen. Angehörige organisieren Medikamente und Therapie. Entscheidend ist, ob die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten und wie viel personelle Hilfe in den einzelnen Modulen erforderlich ist.
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse der versicherten Person. Diese befindet sich bei der Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Kann ich einen Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann der Antrag auch telefonisch gestellt werden. Dokumentieren Sie den Anruf und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Kann ein Angehöriger den Antrag stellen?
Ja, wenn die versicherte Person den Angehörigen bevollmächtigt hat. Eine Vollmacht sollte der Pflegekasse auf Anfrage vorgelegt werden.
Kostet der Antrag etwas?
Der Antrag und die von der Pflegekasse veranlasste Begutachtung sind für Versicherte grundsätzlich kostenfrei.
Brauche ich eine ärztliche Diagnose?
Eine Diagnose ist als Unterlage hilfreich, entscheidet aber nicht allein über den Pflegegrad. Maßgeblich ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.
Wie lange muss der Pflegebedarf bestehen?
Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und die gesetzliche Mindestschwere erreichen.
Ab wann werden Leistungen gezahlt?
Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird später beantragt, beginnt die Leistung in der Regel mit dem Monat der Antragstellung.
Wie lange dauert das Verfahren?
Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Für bestimmte dringliche Situationen gelten kürzere Begutachtungsfristen.
Muss die Begutachtung zu Hause stattfinden?
Häufig erfolgt sie als Hausbesuch. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann auch ein strukturiertes Telefoninterview eingesetzt werden.
Sollte ein Angehöriger dabei sein?
Ja, wenn die betroffene Person einverstanden ist. Eine vertraute Person kann den tatsächlichen Alltag ergänzen und wichtige Informationen beisteuern.
Was soll ich beim Termin sagen?
Schildern Sie ehrlich den typischen Alltag. Nennen Sie konkrete Beispiele, Häufigkeiten und die Art der notwendigen Hilfe.
Zählt Zeitaufwand für die Pflege?
Der heutige Pflegegrad basiert nicht mehr auf reinen Pflegeminuten. Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit in den sechs Modulen.
Zählt eine Demenz auch ohne große körperliche Einschränkungen?
Ja. Kognitive, kommunikative und psychische Beeinträchtigungen werden im Begutachtungsinstrument ausdrücklich berücksichtigt.
Kann ich Pflegegrad 1 erhalten, obwohl ich noch vieles selbst kann?
Ja. Pflegegrad 1 setzt geringe, aber relevante Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraus.
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Unter anderem können der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Betracht kommen. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld unterstützt eine selbst organisierte häusliche Pflege, etwa durch Angehörige. Pflegesachleistungen finanzieren Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Bei der Kombinationsleistung werden Pflegesachleistungen und ein anteiliges Pflegegeld miteinander verbunden.
Erhalte ich das Gutachten automatisch?
Die Pflegekasse übersendet das Gutachten grundsätzlich, sofern die versicherte Person der Übersendung nicht widerspricht.
Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?
Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Prüfen Sie immer die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Muss der Widerspruch sofort begründet werden?
Nein. Zur Fristwahrung kann zunächst ein kurzer Widerspruch eingelegt und die Begründung nach Einsicht in das Gutachten nachgereicht werden.
Kann der Pflegegrad später erhöht werden?
Ja. Bei einer dauerhaften Verschlechterung kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
Kann ein Pflegegrad befristet sein?
Ja. Eine Befristung ist möglich, wenn eine Verringerung der Beeinträchtigungen erwartet wird. Das Enddatum steht im Bescheid.
Kann ich während eines Krankenhausaufenthalts einen Pflegegrad beantragen?
Ja. Bei dringendem Anschlussversorgungsbedarf sollte der Sozialdienst oder das Entlassmanagement frühzeitig einbezogen werden.
Ist Kardia für die Entscheidung über den Pflegegrad zuständig?
Nein. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse. Kardia kann zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten beraten und nach der Bewilligung passende Pflegeleistungen organisieren.
Fazit: Früh beantragen und den Alltag konkret beschreiben
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formal einfach. Die Qualität der Entscheidung hängt jedoch davon ab, ob der tatsächliche Hilfebedarf vollständig sichtbar wird. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, sammeln Sie relevante Unterlagen, dokumentieren Sie typische Alltagssituationen und bitten Sie eine vertraute Pflegeperson, am Begutachtungstermin teilzunehmen.
Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten sorgfältig. Wird der Bedarf nicht zutreffend abgebildet, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Nach der Bewilligung sollten die verfügbaren Leistungen so kombiniert werden, dass sie die Selbstständigkeit erhalten und Angehörige spürbar entlasten.
| Ambulante Pflege und Beratung in München Sie möchten wissen, welche Unterstützung zu Hause möglich ist oder wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen sinnvoll kombiniert werden können? Kardia berät Sie persönlich und unverbindlich. Kontakt zu Kardia aufnehmen Telefon: 089 – 36 12 903 | E-Mail: muenchen@kardia.de |
Quellen und weiterführende Informationen
Redaktionsstand: 21. Juli 2026. Es wurden vorrangig amtliche und institutionelle Primärquellen verwendet.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann dieser Beitrag eine individuelle medizinische, pflegefachliche oder rechtliche Beratung nicht ersetzen. Prüfen Sie bei einer Veröffentlichung in späteren Jahren insbesondere die Leistungsbeträge und gesetzlichen Fristen erneut.