
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in München & Umgebung
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei, die häusliche Pflege sicher und gut organisiert zu gestalten.
Kardia kommt für das Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, beantwortet pflegefachliche Fragen und gibt praktische Empfehlungen für Ihre persönliche Pflegesituation.
Pflegesituation prüfen
Beratung nach § 37.3
Angehörige unterstützen
Pflegesituation im Blick
Beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI betrachten wir gemeinsam, wie die Pflege zu Hause aktuell organisiert ist und wo Fragen oder Unsicherheiten bestehen.
Dabei steht im Mittelpunkt, die häusliche Versorgung sicher und alltagstauglich zu gestalten.
Pflegefachliche Beratung
Unsere Pflegefachkräfte beantworten Fragen zur täglichen Pflege und geben praktische Hinweise, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
So erhalten Pflegebedürftige und Angehörige konkrete Orientierung für den Pflegealltag.
In diesen Stadtteilen sind wir für Sie unterwegs
Unsere Einsätze beginnen in unserem Büro in Schwabing, wo Beratungsgespräche stattfinden können. Alternativ besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.
Unterstützung & Entlastung
Wenn zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht, zeigen wir passende Beratungs-, Schulungs- und Hilfsangebote auf.
So können Belastungen früh erkannt und sinnvolle nächste Schritte gemeinsam besprochen werden.
Nachweis für die Pflegekasse
Nach dem Beratungseinsatz bestätigen wir die Durchführung gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen.
Mit Ihrer Einwilligung können außerdem Hinweise zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation weitergegeben werden.
Was gehört zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein Pflegeberatungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit. Er dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige beziehungsweise andere Pflegepersonen fachlich zu unterstützen.
Gemeinsam betrachten wir die aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen und besprechen bei Bedarf Möglichkeiten, wie die Versorgung zu Hause weiter verbessert oder erleichtert werden kann.
Welche Maßnahmen übernimmt Kardia beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Je nach individuellem Bedarf unterstützen wir unter anderem bei:
- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Praktische Hinweise für den Pflegealltag
- Beratung zu vorhandenen Unterstützungsbedarfen
- Hinweise zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Empfehlungen zu weiteren Beratungsangeboten
- Informationen zu Pflegekursen und Schulungen
- Besprechung geeigneter Hilfsangebote
- Dokumentation des Beratungseinsatzes
SO EINFACH GEHT’S
Wie läuft die Anfrage für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ab?
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI begleiten wir Sie unkompliziert und stimmen den Termin mit Ihnen ab.
02
Beratung
Wir besprechen Ihre Pflegesituation und klären Ihre wichtigsten Fragen.
03
Empfehlungen
Sie erhalten passende Hinweise zu Pflege, Entlastung und Leistungen.
04
Nachweis
Wir bestätigen den Beratungseinsatz bei Ihrer Pflegekasse.
Wie schnell kann der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI beginnen?
Wenn kurzfristig ein Termin frei ist, kann der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Kardia zeitnah stattfinden. Wir stimmen den Termin direkt mit Ihnen ab und berücksichtigen nach Möglichkeit notwendige Fristen.
- Zeitnahe Terminvergabe nach Verfügbarkeit
- Direkte Abstimmung des Besuchstermins
- Beratung bei Ihnen zu Hause
- Schnelle Rückmeldung nach Ihrer Anfrage
Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI geeignet?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Besonders relevant ist er für Menschen, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege überwiegend selbst organisieren.
Je nach Pflegegrad und Leistungsart kann der Beratungsbesuch verpflichtend oder freiwillig in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegeld
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten.
Personen mit Pflegegrad 1
Für alle, die freiwillig eine Beratung zur häuslichen Pflegesituation nutzen möchten.
Bei ambulanter Unterstützung
Auch für Pflegebedürftige, die bereits Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten.
Weitere Leistungen
Zusätzlich zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bietet Kardia weitere ambulante Leistungen an, die Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen können.
Dazu gehören unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege und Pflegeberatung. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.
Wer übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.
Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Vergütung; bei Beihilfeberechtigung gelten anteilige Regelungen.
Für den gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz müssen Sie die Beratung daher nicht selbst bezahlen.
Wird für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ein Pflegegrad oder eine Verordnung benötigt?
Für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Leistung gehört zur Pflegeversicherung und setzt einen Pflegegrad voraus.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung in den gesetzlich vorgesehenen Abständen abrufen. Bei Pflegegrad 1 sowie bei Bezug von Pflegesachleistungen kann die Beratung freiwillig genutzt werden.
Praxisbeispiele aus dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Überforderung der Angehörigen, beginnende Demenz
Eine Patientin war unterversorgt, weil Angehörige berufstätig sind und nicht im Haus wohnen. Sie wollte zunächst nur Hilfe aus der Familie akzeptieren und reagierte misstrauisch auf Veränderungen.
Der Start erfolgte mit einem gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen und Pflegedienstleitung. Wir begannen mit passenden Schritten, etwa Medikamentenmanagement, Einkäufen und sicherer Hilfe im Bad. Heute freut sie sich auf die Besuche, weil die Pflegekräfte nicht ständig wechseln.
Alleinlebend nach Schlaganfall, Alltag stabilisieren
Ein Patient lebte allein und hatte nach einem Schlaganfall Probleme mit Mobilität, Hygiene und Medikamenteneinnahme. Er wollte möglichst selbstständig bleiben und keine Lösung, die sich nach Fremdbestimmung anfühlt.
Wir arbeiteten mit einem kleinen Bezugsteam und bauten die Hilfe in klare, kurze Routinen ein. In der Abstimmung mit Angehörigen und Ärzten wurde der Ablauf stabil. Heute kommt er besser zurecht und erlebt Unterstützung als Entlastung.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in München
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich vierteljährlich eine Beratung genutzt werden.
Bei Pflegegrad 1 sowie beim Bezug ambulanter Pflegesachleistungen kann halbjährlich eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Im Mittelpunkt steht die aktuelle häusliche Pflegesituation. Wir beantworten pflegefachliche Fragen, geben praktische Hinweise und besprechen, welche Unterstützungs- oder Beratungsangebote bei Bedarf sinnvoll sein können.
Der Beratungseinsatz wird bei Kardia von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt. Gemeinsam betrachten wir die häusliche Pflegesituation, klären offene Fragen und geben passende Empfehlungen für den Pflegealltag.
Rufen Sie uns an oder bitten Sie um einen Rückruf. Für schriftliche Anfragen nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.
Wir rufen Sie kostenlos zurück:
Kostenlos & unverbindlich. Der Rückruf erfolgt spätestens am nächsten Werktag (Mo. – Fr.).