Kardia Pflegedienst München Beratung

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in München & Umgebung

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei, die häusliche Pflege sicher und gut organisiert zu gestalten.

Kardia kommt für das Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, beantwortet pflegefachliche Fragen und gibt praktische Empfehlungen für Ihre persönliche Pflegesituation.

Pflegesituation prüfen

Beratung nach § 37.3

Angehörige unterstützen

Pflegesituation im Blick

Beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI betrachten wir gemeinsam, wie die Pflege zu Hause aktuell organisiert ist und wo Fragen oder Unsicherheiten bestehen.

Dabei steht im Mittelpunkt, die häusliche Versorgung sicher und alltagstauglich zu gestalten.

Behandlungspflege zu Hause: Pflegekraft von Kardia gibt einer Seniorin ihre Medikamente und erklärt die Einnahme

Pflegefachliche Beratung

Unsere Pflegefachkräfte beantworten Fragen zur täglichen Pflege und geben praktische Hinweise, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

So erhalten Pflegebedürftige und Angehörige konkrete Orientierung für den Pflegealltag.

Betreuung zu Hause: Pflegekraft von Kardia leistet einer Seniorin im Rollstuhl bei einer Mahlzeit am Esstisch Gesellschaft

Unterstützung & Entlastung

Wenn zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht, zeigen wir passende Beratungs-, Schulungs- und Hilfsangebote auf.

So können Belastungen früh erkannt und sinnvolle nächste Schritte gemeinsam besprochen werden.

Grundpflege zu Hause: Pflegekraft von Kardia hilft einer Seniorin beim Aufstehen aus dem Rollstuhl

Nachweis für die Pflegekasse

Nach dem Beratungseinsatz bestätigen wir die Durchführung gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen.

Mit Ihrer Einwilligung können außerdem Hinweise zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation weitergegeben werden.

Pflegekraft misst bei einer Seniorin zu Hause den Blutdruck und erklärt ihr die Werte
Alltagsbegleitung: Junge Frau unterstützt eine Seniorin mit Rollator beim Einkauf

Was gehört zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein Pflegeberatungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit. Er dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige beziehungsweise andere Pflegepersonen fachlich zu unterstützen.

Gemeinsam betrachten wir die aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen und besprechen bei Bedarf Möglichkeiten, wie die Versorgung zu Hause weiter verbessert oder erleichtert werden kann.

Welche Maßnahmen übernimmt Kardia beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Je nach individuellem Bedarf unterstützen wir unter anderem bei:

SO EINFACH GEHT’S

Wie läuft die Anfrage für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ab?

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI begleiten wir Sie unkompliziert und stimmen den Termin mit Ihnen ab.

02

Beratung

Wir besprechen Ihre Pflegesituation und klären Ihre wichtigsten Fragen.

03

Empfehlungen

Sie erhalten passende Hinweise zu Pflege, Entlastung und Leistungen.

04

Nachweis

Wir bestätigen den Beratungseinsatz bei Ihrer Pflegekasse.

Wie schnell kann der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI beginnen?

Wenn kurzfristig ein Termin frei ist, kann der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei Kardia zeitnah stattfinden. Wir stimmen den Termin direkt mit Ihnen ab und berücksichtigen nach Möglichkeit notwendige Fristen.

Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI geeignet?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Besonders relevant ist er für Menschen, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege überwiegend selbst organisieren.

Je nach Pflegegrad und Leistungsart kann der Beratungsbesuch verpflichtend oder freiwillig in Anspruch genommen werden.

Grundpflege zu Hause: Pflegekraft von Kardia hilft einer Seniorin beim Aufstehen aus dem Rollstuhl

Pflegebedürftige mit Pflegegeld

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten.

Pflegekraft von Kardia bespricht mit einer Seniorin im Rollstuhl die Pflegeplanung am Küchentisch

Personen mit Pflegegrad 1

Für alle, die freiwillig eine Beratung zur häuslichen Pflegesituation nutzen möchten.

Behandlungspflege zu Hause: Pflegekraft von Kardia begleitet und dokumentiert die Medikamenteneinnahme einer Seniorin

Bei ambulanter Unterstützung

Auch für Pflegebedürftige, die bereits Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten.

Weitere Leistungen

Zusätzlich zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bietet Kardia weitere ambulante Leistungen an, die Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen können.

Dazu gehören unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege und Pflegeberatung. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

Bürozeiten:

Mo. – Fr. 8 – 16:30 Uhr

E-mail:

muenchen@kardia.de

Telefon:

089 – 36 12 903

Wer übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Verhinderungspflege: Verhinderungspflege zur Entlastung von Angehörigen

Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.

Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Vergütung; bei Beihilfeberechtigung gelten anteilige Regelungen.

Für den gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz müssen Sie die Beratung daher nicht selbst bezahlen.

Wird für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ein Pflegegrad oder eine Verordnung benötigt?

Für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Leistung gehört zur Pflegeversicherung und setzt einen Pflegegrad voraus.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung in den gesetzlich vorgesehenen Abständen abrufen. Bei Pflegegrad 1 sowie bei Bezug von Pflegesachleistungen kann die Beratung freiwillig genutzt werden.

Betreuung zu Hause: Pflegekraft von Kardia leistet einer Seniorin im Rollstuhl bei einer Mahlzeit am Esstisch Gesellschaft
Alltagsbegleitung: Junge Frau unterstützt eine Seniorin mit Rollator beim Einkauf

Praxisbeispiele aus dem Beratungs­einsatz nach § 37.3 SGB XI

Ilja Waleew, Geschäftsführer des Pflegedienstes Kardia in München
„Ein guter Beratungs­einsatz schafft Orientierung im Pflegealltag und hilft dabei, die Versorgung zu Hause sicher und passend zur persönlichen Situation zu gestalten.“
Ilja Waleew – Geschäftsführer

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in München

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich vierteljährlich eine Beratung genutzt werden.

Bei Pflegegrad 1 sowie beim Bezug ambulanter Pflegesachleistungen kann halbjährlich eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Im Mittelpunkt steht die aktuelle häusliche Pflegesituation. Wir beantworten pflegefachliche Fragen, geben praktische Hinweise und besprechen, welche Unterstützungs- oder Beratungsangebote bei Bedarf sinnvoll sein können.

Der Beratungseinsatz wird bei Kardia von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt. Gemeinsam betrachten wir die häusliche Pflegesituation, klären offene Fragen und geben passende Empfehlungen für den Pflegealltag.

Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne.
Ilja Waleew, Geschäftsführer des Pflegedienstes Kardia in München
Ilja Waleew – Geschäftsführer
Mo. – Fr. 8 – 16:30 Uhr
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